Der Schiffsführer muss in Deutschland seit 2006 Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses für die an Bord befindlichen Funkgeräte sein. Dieses ist eine internationale Vorschrift, die allerdings noch nicht von allen Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Zur Zeit gilt dieses außer in Deutschland auch in Kroatien und Italien.
Folgende Funkzeugnisse gibt es aktuell (alte Zeugnisse haben Bestandsschutz!):
- Das Long Range Certificate (LRC) berechtigt zur Teilnahme am Seefunk auf Inmarsat, Kurzwelle, Grenzwelle und UKW, Verkehrsabwicklung in Englisch.
- Das Short Range Certificate (SRC) berechtigt zur Teilnahme am Seefunk auf UKW, Verkehrsabwicklung in Englisch.
- Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zur Teilnahme am UKW-Funk im Binnenbereich, Verkehrsabwicklung in Deutsch.
Für das eigene private Sportboot ist keine Ausrüstung mit Funk vorgeschrieben. Auf See ist ein UKW-Funkgerät allerdings ein wichtiger Teil der Sicherheitsausrüstung und kann nicht durch ein Handy ersetzt werden. Im Notfall können per UKW alle Schiffe im Radius von ca. 20 – 30 sm erreicht werden, mit dem Handy ist es unmöglich einen 100m entfernten Frachter zu erreichen, ohne dessen Telefonnummer zu kennen!
Charteryachten müssen im Küstenbereich mit UKW-Funk ausgerüstet sein.
Das bedeutet für die Praxis:
Jeder, der eine Segel- oder Motoryacht im Küstenbereich chartern möchte benötigt das SRC (zur Zeit auf jeden Fall schon in Deutschland, Kroatien und Italien). Grundlagen der englischen Sprachen sind für die Kurse zu LRC und SRC Voraussetzung.
Wir bieten zur Zeit Abendkurse für SRC und UBI in Buchholz, Norderstedt, Ahrensburg und Travemünde an:
5 Abende (je ca. 1,5 Stunden)
Kosten: Euro 280.-
- Antrag
- Kopie Personalausweis (nicht beglaubigt)
- Passfoto.
Prüfungsgebühr:
ca. Euro 90.- zu zahlen an den Prüfungsausschuss.
Neben den Abendkursen in Buchholz, Norderstedt, Ahrensburg und Lübeck bieten wir auch Wochenendkurse für SRC + UBI in Lüneburg und Travemünde an (LRC nur auf Anfrage).